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Örtliches Fahrzeugregister - Löschung
Volltext
Die in den örtlichen Fahrzeugregistern gespeicherten Daten werden gelöscht, wenn sie für die Aufgaben, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Die gespeicherten Daten werden benötigt, um
1. Personen in ihrer Eigenschaft als Halter von Fahrzeugen,
2. Fahrzeuge eines Halters oder
3. Fahrzeugdaten
festzustellen oder zu bestimmen.
Besteht zur Erfüllung der obigen Aufgaben keine Veranlassung mehr, werden zu diesem Zeitpunkt und nach Ablauf eines Zeitraums, ab dem die Aufgaben weggefallen sind, auch alle übrigen zu dem betreffenden Fahrzeug gespeicherten Daten gelöscht.
Die Daten über Fahrtenbuchauflagen werden nach Wegfall der Auflage gelöscht.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Zum Löschen der Fahrzeug- und Halterdaten in den örtlichen Fahrzeugregistern werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
Nach Wegfall der Aufgaben, für die Daten erhoben worden sind, wie Ermittlung und Feststellung von Personen in ihrer Eigenschaft als Halter von Fahrzeugen, Fahrzeuge eines Halters oder Fahrzeugdaten, werden die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister gelöscht. Das sind:
Ein Jahr nach Eingang der vom Kraftfahrt-Bundesamt übersandten Mitteilung, dass dem Fahrzeug ein neues Kennzeichen oder ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt wurde, dem bereits von einer anderen Zulassungsbehörde ein Kennzeichen eines anderen Zulassungsbezirkes zugeteilt wurde. Ein Jahr nach Eingang der vom Kraftfahrt-Bundesamt übersandten Mitteilung, dass das Fahrzeug mit dem Kennzeichen des anderen Zulassungsbezirks bei einer anderen Zulassungsbehörde weitergeführt wird.
Ein Jahr nach der Rückgabe, der Entziehung oder dem Ablaufdatum des einem Fahrzeug zugeteilten roten Kennzeichens oder Kurzzeitkennzeichens.
Bei Fahrzeugen mit Ausfuhrkennzeichen werden ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeit der Zulassung die Daten gelöscht.
Bei Wiederauffinden, sonst spätestens nach Ende der Fahndungsmaßnahmen, werden die Angaben über Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen des Fahrzeugs, des Kennzeichens oder der Zulassungsbescheinigung Teil II gelöscht.
Drei Jahre nachdem die Versicherungsbestätigung ihre Geltung verloren hat, werden die in ihr enthaltenen Daten in den örtlichen Fahrzeugregistern gelöscht.
Die Angaben über den früheren Halter werden ein Jahr nach Zuteilung des Kennzeichens für den neuen Halter oder bei Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen von Fahrzeug oder Kennzeichen deren Wiederauffinden, sonst spätestens nach Ende der Fahndungsmaßnahmen gelöscht.
Die Daten über Kennzeichen werden ein Jahr nach Rückgabe oder Entziehung des Kennzeichens gelöscht. Bei Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen des Kennzeichens werden diese bei deren Wiederauffinden, sonst spätestens nach Ende der Fahndungsmaßnahmen gelöscht.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für das Löschen von Fahrzeug- und Halterdaten in den örtlichen Fahrzeugregistern werden keine Kosten erhoben.
Verfahrensablauf
Die Löschung der in den örtlichen Fahrzeugregistern gespeicherten Daten erfolgt durch die Zulassungsbehörden als registerführende Behörde. Die Prüfung, ob die Daten gelöscht werden können, erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen und gegebenenfalls durch Zeitablauf.
Bearbeitungsdauer
Der Zeitablauf der Löschung ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig und von der Geschäftsbelastung der betroffenen Behörden und ist einer allgemein-abstrakten Klärung nicht zugänglich.
Fristen
Eine Frist, innerhalb der Daten zu löschen sind, ist nicht zu beachten.
In den örtlichen Fahrzeugregistern werden bei kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen die Daten ein Jahr nach Eingang der vom Kraftfahrt-Bundesamt übersandten Mitteilung über die Umkennzeichnung des Fahrzeugs, Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens oder der Außerbetriebsetzung gelöscht.
Die Angaben über den früheren Halter werden ein Jahr nach Zuteilung des Kennzeichens für den neuen Halter gelöscht.
Die Daten bei der Zuteilung von roten Kennzeichen oder von Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen werden spätestens ein Jahr nach der Rückgabe, der Entziehung oder dem Ablaufdatum des Kennzeichens gelöscht. Sind sie Gegenstand eines Diebstahls oder sonstiges Abhandenkommens des Fahrzeugs, des Kennzeichens oder der Zulassungsbescheinigung Teil II werden sie bei deren Wiederauffinden, sonst spätestens nach Ende der Fahndungsmaßnahmen gelöscht.
Die Angaben über Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen des Fahrzeugs, des Kennzeichens oder der Zulassungsbescheinigung Teil II werden bei deren Wiederauffinden, sonst spätestens nach Ende der Fahndungsmaßnahmen gelöscht.
Die Versicherungsdaten werden drei Jahre, nachdem die Versicherungsbestätigung ihre Geltung verloren hat, gelöscht.
Die Daten über Kennzeichen werden spätestens ein Jahr nach Rückgabe oder Entziehung des Kennzeichens gelöscht. Bei Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen des Kennzeichens werden sie bei deren Wiederauffinden, sonst spätestens nach Ende der Fahndungsmaßnahmen gelöscht.
Die Daten über Fahrtenbuchauflagen werden nach Wegfall der Auflage gelöscht.
Formulare
Zum Löschen der Fahrzeug- und Halterdaten in den örtlichen Fahrzeugregistern werden keine Formulare benötigt.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
20.08.2018
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landräte und die (Ober)Bürgermeister der kreisfreien Städte und großen, kreisangehörigen Städte für ihr Gebiet die Aufgaben einer Zulassungsbehörde wahr. Im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung sind sie für das Führen des örtlichen Fahrzeugregisters zuständig.
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kfz Zulassung
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Heinrich-Hertz-Ring 2
Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach Postfach 16 02 20
Telefon:
115
(Behördenrufnummer)
Kontakt
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
Tel.: | +49 385 20092-1212 |
E-Mail: | datenschutz@kreis-lup.de |
Zuständig für :
- Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht in Umweltzonen - Genehmigung
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Betrieb von Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige
- Betrieb von Fahrzeugteilen Erlaubnis
- E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Erlaubnis zum Betrieb von Fahrzeugen beantragen
- Feinstaubplakette beantragen
- Führung eines Fahrtenbuches - Anordnung
- Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen beantragen
- Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
- Kraftfahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Kraftfahrzeug: abmelden
- Kraftfahrzeug: außer Betrieb gesetztes Fahrzeug Wiederzulassung
- Kraftfahrzeug: bei Halterwechsel abmelden
- Kraftfahrzeug: Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Kraftfahrzeug: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Kraftfahrzeug: fehlender Versicherungsschutz - Außerbetriebsetzung von Amts wegen
- Kraftfahrzeug: Meldung herrenlos
- Kraftfahrzeug: mit ausländischem Kennzeichen aus einem EU-Land zur vorübergehenden Teilnahme am Straßenverkehr im Inland zulassen
- Kraftfahrzeug: Neuzulassung aus einem EU-Land
- Kraftfahrzeug: Örtliches Fahrzeugregister - Änderung mitteilen
- Kraftfahrzeug: technische Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Überlassung eines Fahrzeuges bescheinigen
- Kraftfahrzeug: Verkauf melden
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
- Kraftfahrzeug: Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Kraftfahrzeug: Zulassung für neue oder gebrauchte Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung neu aus Nicht-EU-Land
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz bei Diebstahl/Verlust beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage Rückläufer
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Änderung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Behördenkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: E-Kennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Erstmalige Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kleines Motorradkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Meldung
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Mitnahme bei Umzug
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Rotes Kraftfahrzeugkennzeichen (05er bzw. 06er) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Verlängerung der Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wechselkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Örtliches Fahrzeugregister - Eintragung
- Örtliches Fahrzeugregister - Löschung
Behördenrufnummer 115
Tel.: | 115 |
Zuständig für :
- Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht in Umweltzonen - Genehmigung
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Betrieb von Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige
- Betrieb von Fahrzeugteilen Erlaubnis
- E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Erlaubnis zum Betrieb von Fahrzeugen beantragen
- Feinstaubplakette beantragen
- Führung eines Fahrtenbuches - Anordnung
- Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen beantragen
- Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
- Kraftfahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Kraftfahrzeug: abmelden
- Kraftfahrzeug: außer Betrieb gesetztes Fahrzeug Wiederzulassung
- Kraftfahrzeug: bei Halterwechsel abmelden
- Kraftfahrzeug: Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Kraftfahrzeug: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Kraftfahrzeug: fehlender Versicherungsschutz - Außerbetriebsetzung von Amts wegen
- Kraftfahrzeug: Meldung herrenlos
- Kraftfahrzeug: mit ausländischem Kennzeichen aus einem EU-Land zur vorübergehenden Teilnahme am Straßenverkehr im Inland zulassen
- Kraftfahrzeug: Neuzulassung aus einem EU-Land
- Kraftfahrzeug: Örtliches Fahrzeugregister - Änderung mitteilen
- Kraftfahrzeug: technische Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Überlassung eines Fahrzeuges bescheinigen
- Kraftfahrzeug: Verkauf melden
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
- Kraftfahrzeug: Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Kraftfahrzeug: Zulassung für neue oder gebrauchte Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung neu aus Nicht-EU-Land
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz bei Diebstahl/Verlust beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage Rückläufer
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Änderung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Behördenkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: E-Kennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Erstmalige Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kleines Motorradkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Meldung
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Mitnahme bei Umzug
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Rotes Kraftfahrzeugkennzeichen (05er bzw. 06er) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Verlängerung der Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wechselkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Örtliches Fahrzeugregister - Eintragung
- Örtliches Fahrzeugregister - Löschung
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr