Für Unternehmen, die am Standort Schwerin investieren möchten, gibt es eine Vielfalt von möglichen Förderprogrammen der EU, des Bundes und des Landes MV. Bei der Prüfung von Fördermöglichkeiten geben wir Ihnen gerne eine Hilfestellung.
Hauptschwerpunkt ist für förderfähige Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft das Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe (GA) zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
Für die grundsätzlich sachbezogenen Zuschüsse gelten derzeit für die Region Mecklenburg-Schwerin folgende Basisfördersätze:
Errichtungsvorhaben | Erweiterungsvorhaben | |
---|---|---|
Kleine Unternehmen |
30% |
25% |
Mittlere Unternehmen |
20% |
15% |
Große Unternehmen |
10% |
10% |
Eine Anhebung des Basisfördersatzes um bis zu 5 Prozentpunkten zusätzlich zum beihilferechtlich zulässigen Höchstfördersatz kann gewährt werden bei:
- Vorhaben des verarbeitenden Gewerbes
- Vorhaben steht im Standortwettbewerb
- Ansiedlung von zentralen Unternehmensfunktionen
- Besonders innovative Ansiedlungen mit hohen F/E-Potenzialen
- Familienfreundlichkeit des Unternehmens
- Anstrengungen des Unternehmens beim Umweltmanagement
Die Förderung von Technologie und Innovation erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern über die Technologie-Beratungsinstitut GmbH (TBI) – hier werden insbesondere gefördert:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (einzelbetrieblich und Verbundvorhaben)
- Durchführbarkeitsstudien
- Anmeldung von Schutzrechten
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
Für die Förderung von Existenzgründern sind die Mikrodarlehen MV interessant (über die GSA-Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH ). Kostenfreie Beratungen erfolgen hier auch durch die Kammern und das Technologie- und Gewerbezentrum Schwerin/Wismar e.V.