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Internationalen Führerschein beantragen
Volltext
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Lichtbildausweis bzw. Meldebescheinigung:
- erforderlich ist der gültige Personalausweis oder ein gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Internationaler Führerschein (Nicht EU)
Geb.-Nr. |
|
126.2 Meldung an das ZFER ohne Probe 207 Erteilung und Ausfertigung eines Internationalen Führerscheins |
1,00 EUR 15,30 EUR |
Gesamt |
16,30 EUR |
Porto für Expressbestellung: 10,50€
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
In den kreiseigenen sowie in den kooperativen Bürgerbüros erfolgt lediglich die Antragsannahme für einen internationalen Führerschein.
Die Bearbeitung erfolgt in der Führerscheinstelle in Parchim. Bezüglich der Dauer informieren Sie sich direkt über die Behördenrufnummer 115.
Verfahrensablauf
Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen, bevor Sie in die Fahrerlaubnisbehörde gehen. Wenn Personaldokumente abgelaufen sind, vergessen wurden oder wenn unleserliche Dokumente oder unvollständige Unterlagen vorgelegt werden, können die Behördenmitarbeiter Ihr Anliegen nicht erledigen. Bei Vorliegen aller vollständigen Unterlagen erfolgt in der Regel die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins sofort. Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt oder der kreisangehörigen, großen Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Ein persönliches Erscheinen bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind. Das Beantragen durch einen Vertreter ist nicht möglich. Besitzen Sie noch keinen EU-Kartenführerschein, ist die Ausstellung eines solchen vorher zu beantragen, wenn Sie Ihren Wohnort auf dem Gebiet der Europäischen Union haben. Erst danach kann Ihnen ein Internationaler Führerschein ausgefertigt werden.
Bei Vorliegen aller vollständigen Unterlagen wird der Antrag zur Bearbeitung nach Parchim übersandt. Die Bearbeitung, Ausstellung und Zusendung des Dokuments dauert ca. 3 Wochen.
Bearbeitungsdauer
Grundsätzlich erfolgt die Ausstellung des Internationalen Führerscheins sofort. Infolge des Beantragens eines EU-Kartenführerscheins (Herstellen durch die Bundesdruckerei) kann sich die Bearbeitung verzögern. Die Internationalen Führerscheine können bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen sofort ausgestellt werden. Muss vorher noch ein EU-Kartenführerschein von der Bundesdruckerei ausgestellt werden, kann dieser nach ca. 2 Wochen bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden oder im Direktversand von der Bundesdruckerei zugesandt werden. In Eilfällen kann das Verfahren zum Erhalt des EU-Kartenführerscheins gegen Zusatzgebühren bis auf wenige Arbeitstage beschleunigt werden.
Bei Vorliegen aller vollständigen Unterlagen wird der Antrag zur Bearbeitung nach Parchim übersandt. Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der Behördenrufnummer 115.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
;Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
30.12.2022
Hinweise (Besonderheiten)
Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Im Ausland kann es notwendig sein, den Internationalen Führerschein oder den nationalen Führerschein und eine mit diesem verbundene Übersetzung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Insbesondere bei Reisen ins außereuropäische Ausland muss man seinen "alten" Führerschein im "Papierformat" in einen Führerschein im "Scheckkartenformat" umtauschen. Schwierigkeiten, z. B. bei Polizeikontrollen wegen eines veralteten Fotos oder unleserlicher Angaben oder etwa auch beim Anmieten eines Fahrzeuges, können durch den Umtausch in den EU-Kartenführerschein von vornherein ausgeschlossen werden. Das Umtauschverfahren ist ohne großen bürokratischen Aufwand über die zuständige Fahrerlaubnisbehörde durchzuführen. Der Umtausch in einen EU-Kartenführerschein empfiehlt sich auch bei Reisen in die übrigen EU- bzw. EWR-Staaten. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem verwaltungsmäßigen Umtausch - wie bisher - nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (u.a. für Berufskraftfahrer, Busfahrer oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung). Der Internationale Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist drei Jahre, jeweils vom Zeitpunkt seiner Ausstellung gültig. Die Gültigkeitsdauer Internationaler Führerscheine nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 beträgt ein Jahr. Die Gültigkeitsdauer beider Führerscheine kann kürzer sein, wenn die nationale Führerscheinklasse für LKW oder Busse (Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE) entsprechend verkürzt ist.
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörden sind in Mecklenburg-Vorpommern die Landräte, (Ober-)Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie der großen, kreisangehörigen Städte. Örtlich zuständig ist die Behörde des Ortes, in dem die Betroffene/der Betroffene seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat, mangels eines solchen die Behörde des Aufenthaltsortes.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Heinrich-Hertz-Ring 2
Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach Postfach 16 02 20
Telefon:
115
(Behördenrufnummer)
Kontakt
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
Tel.: | +49 385 20092-1212 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Anhängerklasse E beantragen
- Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse T beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerkarte Erneuerung
- Fahrerkarte Ersatz wegen Diebstahl
- Fahrerkarte Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung
- Fahrerkarte Ersatz wegen Verlust
- Fahrerlaubnis - Erweiterung um Klasse C, C1, CE oder C1E beantragen
- Fahrerlaubnis - Erweiterung um Klasse D, D1, DE oder D1E beantragen
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrlehrererlaubnis beantragen
- Fahrschulerlaubnis beantragen
- Führerschein Ausstellung
- Führerschein - Ausstellung der Karteikartenabschrift beantragen
- Führerschein - Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Führerschein - Entzug der Fahrerlaubnis
- Führerschein - Umtausch einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Führerschein - Wiederaushändigung
- Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
- Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
- Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen - Erteilung
- Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Mopedführerschein mit 15 beantragen
- Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
- Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen beantragen
- Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Mietwagen beantragen
- Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen beantragen
- Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi beantragen
- Verlängerung der Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
Behördenrufnummer 115
Tel.: | 03871 115 |
Zuständig für :
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Anhängerklasse E beantragen
- Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse T beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerkarte Erneuerung
- Fahrerkarte Ersatz wegen Diebstahl
- Fahrerkarte Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung
- Fahrerkarte Ersatz wegen Verlust
- Fahrerlaubnis - Erweiterung um Klasse C, C1, CE oder C1E beantragen
- Fahrerlaubnis - Erweiterung um Klasse D, D1, DE oder D1E beantragen
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrlehrererlaubnis beantragen
- Fahrschulerlaubnis beantragen
- Führerschein Ausstellung
- Führerschein - Ausstellung der Karteikartenabschrift beantragen
- Führerschein - Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Führerschein - Entzug der Fahrerlaubnis
- Führerschein - Umtausch einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Führerschein - Wiederaushändigung
- Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
- Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
- Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen - Erteilung
- Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Mopedführerschein mit 15 beantragen
- Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
- Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen beantragen
- Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Mietwagen beantragen
- Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen beantragen
- Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi beantragen
- Verlängerung der Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr