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Aufstellung der Erhaltungssatzung für die Sebastian-Bach- und Richard-Wagner-Straße 09.06.2017

Lageplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 16. Mai 2017 beschlossen, die Erhaltungssatzung für die Sebastian - Bach - und Richard - Wagner - Straße aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Er grenzt an die Erhaltungssatzung Innenstadt an. Planungsziel ist die Erhaltung des historisch gewachsenen städtebaulichen Erscheinungsbildes. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
i.V. Bernd Nottebaum

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