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Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 09.91.01/3 „Hafen/Güstrower Straße“ der Landeshauptstadt Schwerin 06.10.2017

Kartenausschnitt © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 09.91.01/3 „Hafen/Güstrower Straße“ aufzuheben. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

Das Planaufhebungsgebiet befindet sich im Stadtteil Werdervorstadt und ist ca. 1,8 km vom Stadtzentrum entfernt.

Ziel des Bebauungsplans war es, die planungsrechtliche Voraussetzung für die städtebauliche Neuordnung des ehemaligen Kasernengeländes zu schaffen. Der Standort der ehemaligen Kaserne war für Wohnen, Verwaltung/Dienstleistungen und Sondereinrichtungen vorgesehen. Die Sondergebiete „Tankstelle“ und „Nahversorgungszentrum“ wurden, ebenso wie der Großteil der sonstigen Nutzungen realisiert.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen nicht mehr den heutigen Planungsvorstellungen und -zielen. Die Anwendung der Festsetzungen an den unbebauten Flächen würde einen städtebaulichen Charakter verlangen, der zur entstandenen Bebauung nicht passt. Um den veränderten Bedingungen gerecht zu werden und ein entsprechendes städtebauliches Ortsbild zu sichern, ist die Aufhebung des Bebauungsplans notwendig.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

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