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Jugendhilfeausschuss legt Sätze für Kindertagespflegepersonen neu fest 03.12.2020

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochabend die Tagespflegesätze für Tagesmütter und Tagesväter für das kommende Jahr festgesetzt. Konkret ging es auch um die rückwirkende Festsetzung der laufenden Geldleistungen für die Jahre 2014 bis 2017 sowie für 2019 und 2020.  Die Stadt setzt damit ein im Sommer rechtskräftig gewordenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald um. Es hatte in einem auch für andere Kommunen bedeutsamen Urteil die Rechte von Jugendhilfeausschüssen bei der Festlegung der Tagespflegesätze für Tagesmütter und Tagesväter gestärkt.

Das Gericht sah in dieser Frage keine Zuständigkeit der Stadtvertretung, die bisher in Schwerin die Tagespflegesätze festgelegt hatte und gab daher einer diesbezüglichen Klage statt. „Inhaltlich bewerten wir dieses Urteil positiv. Das Gericht ist unserer Berechnungsweise für die Tagespflegesätze zwar gefolgt, hat aber andererseits die Zuständigkeit klargestellt. Diese ist im Landesgesetz bislang anders geregelt ist als im Bundesgesetz, auf das sich das OVG bezieht“, erläutert Hartmut Wollenteit, Leiter der Hauptverwaltung.

Um die monatlichen Abrechnungen für die Klägerinnen und die klagegegenständlichen Zeiträume neu erstellen zu können, musste nun der Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt die laufenden Geldleistungen und die Sachkosten grundlegend neu festsetzen. Im gleichen Zuge werden die Entgelte für Tagesmütter und Tagesväter zum 1.1.2021 erhöht. Ab 2021 sollen bei der Anerkennung der Förderleistung der Betreuenden Qualitätsstufen eingeführt werden.

„Die Arbeit der fast 60 in Schwerin tätigen Tagesmütter und Tagesväter ist mir sehr wichtig. Die Tagespflege ist eine wichtige Säule der Kinderbetreuung in Schwerin. Sie soll für die Eltern verlässlich sein und in der Qualität der Betreuung gleichwertig mit der Betreuung in der Kita“, erläutert Oberbürgermeister Rico Badenschier die Zielstellung der Stadt.

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