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Oberbürgermeister widerspricht rechtswidrigen Beschlüssen 05.10.2020

Oberbürgermeister Rico Badenschier hat zwei rechtswidrigen Beschlüssen aus der zurückliegenden Sitzung der Stadtvertretung vom 28. September 2020 widersprochen. Es handelt sich zum einen um den Beschluss zur Verwaltungsstruktur, der u.a. die Schaffung eines vierten Dezernats und einer weiteren Dezernentenstelle für die Stadtverwaltung vorsieht. Und es handelt sich zum anderen um den kostenlosen Nahverkehr für Schweriner Schüler. Die Schaffung eines zusätzlichen Dezernats würde 300.000 Euro jährlich kosten, die kostenfreie Schülerbeförderung für alle Kinder bis Klassenstufe 13 würde jährlich mit rund 2 Millionen Euro zu Buche schlagen. Nach der Kommunalverfassung M-V muss für derartige Anträge die Gegenfinanzierung dargestellt werden. Fehlt diese, sind die Beschlüsse rechtswidrig und der Oberbürgermeister muss ihnen widersprechen. „Für beide Beschlüsse hat die Stadtvertretung jedoch keinen Finanzierungsvorschlag vorgelegt. Auch wenn ich die Forderung nach einem kostenlosen Nahverkehr für alle Schweriner Schülerinnen und Schüler inhaltlich befürworte, muss ich als Oberbürgermeister diesen rechtswidrigen Beschlüssen widersprechen“, so der OB.

Hintergrund:

Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 KV M-V hat der Oberbürgermeister einem Beschluss der Stadtvertretung zu widersprechen, wenn dieser das geltende Recht verletzt. Der Beschluss der Stadtvertretung verletzt das geltende Recht. Nach § 31 Abs. 2 S. 2 KV MV müssen Anträge, durch die der Gemeinde Mehraufwendungen […] entstehen, bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind. Es ist festzustellen, dass der Antrag keinen Kostendeckungsvorschlag enthält.

Nach § 31 Abs. 2 S. 3 KV MV müssen Anträge, die die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes verzögern oder diesem entgegenstehen […] zusätzliche neue Maßnahmen benennen, die die entstehenden Mehraufwendungen […] vollständig kompensieren. Es wurden keine zusätzlichen neuen Maßnahmen benannt, die die entstehenden Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen vollständig kompensieren.

 

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