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Ausländerbehörde Schwerin informiert Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse gelten bis zu neuer Entscheidung weiter 11.07.2022

Derzeit gibt es im Kundenverkehr der Ausländerbehörde Schwerin lange Wartezeiten, sodass Aufenthaltstitel teilweise nicht rechtzeitig verlängert werden können. Aus diesem Grund weist die Ausländerbehörde auf die aktuelle Gesetzeslage hin: „Aufenthalts- und damit verknüpfte Arbeitserlaubnisse, deren Verlängerung vor Ablauf beantragt wurde, gelten solange fort, bis die Ausländerbehörde eine neue Entscheidung trifft. Solange keine Ablehnung des Antrags von der Ausländerbehörde zugestellt wurde, gelten die bisherigen Rechte fort. Es besteht also insbesondere für Arbeitgeber kein Grund, Arbeitsverträge aufzulösen, weil Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse fortbestehen“ (§ 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz), sagt die Leiterin der Schweriner Ausländerbehörde Conny Schwentner. Arbeitgeber und Vermieter haben die Möglichkeit, im Zweifelsfall Rückfragen per E-Mail über auslaenderbehoerde@schwerin.de zu stellen.

„Wir bedauern die langen Wartezeiten im Kundenverkehr unserer Ausländerbehörde. Die Probleme haben sich durch die Einschränkungen des Besucherverkehrs während der Corona-Pandemie und durch den Cyberangriff angestaut und sind nur teilweise auf den Zuzug der Geflüchteten aus der Ukraine zurückzuführen“, so Oberbürgermeister Rico Badenschier. „Die Stadtverwaltung wird alles daransetzen, die personellen Engpässe aufgrund hoher Fluktuation im Bereich Aufenthaltsrecht zu beheben und die Rückstände in der Antragsbearbeitung aufzuholen. Die Antragsteller möchte ich nochmals beruhigen: Solange keine Ablehnung kommt, gilt der Status fort.“

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